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T e n n i s o r d n u n g

 

1 Spielberechtigung

Spielberechtigt sind alle Mitglieder der Tennisabteilung des MTV 93, die ihren jeweiligen Beitragsverpflichtungen nachgekommen und im Besitz einer gültigen Spielmarke sind.

 

2 Spielmarke

Die Spielmarke trägt den Namen des Mitgliedes und ist nicht übertragbar, d. h. sie darf weder anderen Mitgliedern zum Spielen noch zum Platzreservieren überlassen werden. Für verlorengegangene Spielmarken gibt es Ersatz gegen Kostenerstattung.

 

3 Platzbelegung

Die Platzbelegung wird durch Anbringen der gültigen Spielmarke auf dem entsprechenden Zeitfeld der Platztafel kenntlich gemacht. Ein erneuter Platzanspruch darf erst nach Ablauf der vorherigen vollen Spielzeitdauer geltend gemacht werden.

Eine Platzreservierung über die 2. Stunde hinaus ist nicht gestattet, d. h. auf der Platztafel dürfen hintereinander nicht mehr als zwei Spielmarken pro Platz gesetzt werden.

Spielmarken sind lückenlos ohne Zeitversatz hintereinander zu plazieren.

Bei einem Einzel- sowie bei einem Doppelspiel genügt für die Belegung eine Spielermarke. 10 Minuten vor Spielbeginn müssen jedoch die Marken aller Spieler an der Platztafel vorhanden sein, ansonsten können sich andere Spieler dazuhängen.

Es werden nur noch die offiziellen vom Verein ausgegebenen Spielmarken akzeptiert; ungültige Marken werden vom Tennisvorstand eingesammelt. Verloren gegangene Spielmarken können über den Tennisvorstand (siehe Aushang) neu beschafft werden.

 

4 Eingeschränkter Spielbetrieb

Bei starkem Andrang darf ab 16.00 Uhr nur noch "Doppel" gespielt werden. Unter "starkem Andrang" ist zu verstehen, wenn die Wartezeit mehr als 2 Stunden betragen würde.

Die Plätze 5 und 6 sind vorwiegend für Jugendliche freizuhalten. Bei starkem Andrang Jugendlicher ab 16.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist eine Hintereinanderbelegung dieser Plätze durch Erwachsene nicht gestattet.

Wenn auf Platz 4 Jugendtraining ist, steht der Platz 6 voll den Erwachsenen zur Verfügung.

 

5 Spielzeit

Die Spielzeit für ein Einzel beträgt eine Stunde, für ein Doppel 1 1/2 Stunden. Für die Spielzeit 1 1/2 Stunden müssen 2 Marken auf den Anfang und 2 Marken auf das Ende der Spielzeit gesteckt werden.

In diesen Zeiten ist die Platzpflege mit enthalten, d. h. Platzabziehen, Liniensäubern nach dem Spiel und, bei Trockenheit, auch unbedingt das Bewässern des Spielfeldes vorher.

Das mit Anbringen der Spielermarke festgelegte Ende der Spielzeit ist im Interesse eines reibungslosen Spielbetriebes unbedingt einzuhalten.

Durch Regen ausgefallene Spielzeiten verfallen und haben Neubelegung zur Folge.

 

6 Jugendliche

Jugendliche können von montags bis freitags auf allen Plätzen bis 16.00 Uhr spielen; danach sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen nur auf den Plätzen 5 und 6. Trainingszeiten und weitere, die Jugendarbeit betreffende Regelungen werden vom Jugendwart herausgegeben.


 

7 Gäste

Interessierten (Noch)-Nichtmitgliedern bieten wir die Möglichkeit, unseren Verein als Gäste kennen zu lernen.

Gegen eine Gebühr von 5 €uro - 7,50 €uro beim Doppel - kann eine "Gastmarke" vor Spielbeginn als Spielrecht für eine Stunde beim Platzwart oder einem Mitglied des Tennisvorstandes bzw. während der Bewirtungszeit beim Vereinswirt erworben werden. Jugendliche zahlen die Hälfte. Die Gastmarke ist vor Spielbeginn an der Platzbelegungstafel für die entsprechende Zeit anzubringen.

Bei mehr als einem Gast auf dem Platz beträgt die Gastgebühr 10 €uro pro Platz und Stunde - beim Doppel 15 €uro für 1 1/2 Stunden.

Gastmarken berechtigen nur zum Spielen, wenn die Spielmöglichkeit der Vereinsmitglieder nicht eingeschränkt wird und wenn bei Spielbeginn mindestens 2 Plätze frei sind.

Um einen Mißbrauch zu verhindern wird der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen das Gastrecht verweigern oder eine andere Gebühr festlegen. Dies gilt zum Beispiel für den Fall, daß das Gastrecht zu einer preiswerten Ersatzmitgliedschaft mißbraucht wird.

Ausnahmen können nur vom Vorstand genehmigt werden.

 

8 Trainerstunden

Für Trainerstunden kann ein geeigneter Platz freigegeben werden, üblicherweise wird dies Platz 4 sein. Die Sperrzeiten des Trainingsplatzes werden je Saison von der Abteilungsleitung Tennis neu festgelegt. Die Belegung wird durch eine entsprechende Marke auf der Platztafel angezeigt.

 

9 Platzsperrungen

Platzsperrungen für Turniere, Medenspiele, Vereinsmeisterschaften, Mannschaftstraining u. a. können nur vom Sportwart nach vorheriger Abstimmung mit der Abteilungsleitung vorgenommen werden. Die Sperrung wird durch eine entsprechende Marke auf der Platztafel angezeigt.

 

10 Bespielbarkeit der Plätze

Die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Tennisvorstand gemeinsam mit dem Haus- und Platzwart. Um Schäden an den Spielplätzen zu vermeiden, sind deren Anweisungen unbedingt Folge zu leisten.

 

11 Tennisbekleidung

Das Tennisspielen ist nur mit der im Tennissport üblichen Bekleidung erlaubt; für Ascheplätze übliche Sportschuhe sind unbedingt erforderlich. Das Betreten des Vereinsheimes mit Tennisschuhen ist untersagt.

 

12 Verstöße gegen die Tennisordnung

Die Einhaltung der Tennisordnung ist Voraussetzung für einen reibungslosen Spielbetrieb. Sie kann und will jedoch nicht alles reglementieren. Von allen Mitgliedern der Tennisabteilung wird in diesem Fall persönliche Rücksichtnahme und sportlich faires Verhalten erwartet.

Verstöße müssen jedoch geahndet werden.Der Tennisvorstand wird im Einzelfall darüber entscheiden.

 

 

Abteilungsleitung Tennis

 

Reinhard Petrausch

 

Mülheim an der Ruhr, April 2012

 

 

 

Stand vom 26. April 2012