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7 Gäste

Interessierten (Noch)-Nichtmitgliedern bieten wir die Möglichkeit, unseren Verein als Gäste kennen zu lernen.

Gegen eine Gebühr von 5 €uro - 7,50 €uro beim Doppel - kann eine "Gastmarke" vor Spielbeginn als Spielrecht für eine Stunde beim Platzwart oder einem Mitglied des Tennisvorstandes bzw. während der Bewirtungszeit beim Vereinswirt erworben werden. Jugendliche zahlen die Hälfte. Die Gastmarke ist vor Spielbeginn an der Platzbelegungstafel für die entsprechende Zeit anzubringen.

Bei mehr als einem Gast auf dem Platz beträgt die Gastgebühr 10 €uro pro Platz und Stunde - beim Doppel 15 €uro für 1 1/2 Stunden.

Gastmarken berechtigen nur zum Spielen, wenn die Spielmöglichkeit der Vereinsmitglieder nicht eingeschränkt wird und wenn bei Spielbeginn mindestens 2 Plätze frei sind.

Um einen Mißbrauch zu verhindern wird der Vorstand in begründeten Ausnahmefällen das Gastrecht verweigern oder eine andere Gebühr festlegen. Dies gilt zum Beispiel für den Fall, daß das Gastrecht zu einer preiswerten Ersatzmitgliedschaft mißbraucht wird.

Ausnahmen können nur vom Vorstand genehmigt werden.

 

8 Trainerstunden

Für Trainerstunden kann ein geeigneter Platz freigegeben werden, üblicherweise wird dies Platz 4 sein. Die Sperrzeiten des Trainingsplatzes werden je Saison von der Abteilungsleitung Tennis neu festgelegt. Die Belegung wird durch eine entsprechende Marke auf der Platztafel angezeigt.

 

9 Platzsperrungen

Platzsperrungen für Turniere, Medenspiele, Vereinsmeisterschaften, Mannschaftstraining u. a. können nur vom Sportwart nach vorheriger Abstimmung mit der Abteilungsleitung vorgenommen werden. Die Sperrung wird durch eine entsprechende Marke auf der Platztafel angezeigt.

 

10 Bespielbarkeit der Plätze

Die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet der Tennisvorstand gemeinsam mit dem Haus- und Platzwart. Um Schäden an den Spielplätzen zu vermeiden, sind deren Anweisungen unbedingt Folge zu leisten.

 

11 Tennisbekleidung

Das Tennisspielen ist nur mit der im Tennissport üblichen Bekleidung erlaubt; für Ascheplätze übliche Sportschuhe sind unbedingt erforderlich. Das Betreten des Vereinsheimes mit Tennisschuhen ist untersagt.

 

12 Verstöße gegen die Tennisordnung

Die Einhaltung der Tennisordnung ist Voraussetzung für einen reibungslosen Spielbetrieb. Sie kann und will jedoch nicht alles reglementieren. Von allen Mitgliedern der Tennisabteilung wird in diesem Fall persönliche Rücksichtnahme und sportlich faires Verhalten erwartet.

Verstöße müssen jedoch geahndet werden.Der Tennisvorstand wird im Einzelfall darüber entscheiden.

 

 

Abteilungsleitung Tennis

 

Reinhard Petrausch

 

Mülheim an der Ruhr, April 2012

 

 

 

Stand vom 26. April 2012